… zu Hausarbeiten
Okt 28th, 2010 by J.Birgfeld
Bei der Erstellung von Hausarbeiten ist unter anderem eine Reihe von Formalia zu beachten. Darüber informiert folgendes Info-Blatt der Fachrichtung 4.1 Germanistik. Die darin formulierten Regeln sind beim Erstellen einer Hausarbeit in der Germanistik an der UdS unbedingt zu beachten:
* Merkblatt zur Anfertigung schriftlicher Hausarbeiten
Da das Anfertigen besonders der ersten Hausarbeit im Studium eine besondere Herausforderung darstellt, entsteht häufig die Bitte, eine Art „Beispiel“ einer gelungenen Hausarbeit zur Verfügung zu stellen.
Die anliegende Hausarbeit mag daher als ein Beispiel gelten, wie eine Hausarbeit verfasst werden kann – ohne dass sie als Muster gelten soll. Die Hausarbeit, die hier bereitzustellen Frau Kriegsmann freundlicherweise erlaubt hat, geht von einer klaren Fragestellung aus, entwirft dazu eine sinnvolle Gliederung, führt selbige dizipliniert aus und ist zudem elegant und gut lesbar formuliert. Die vorgetragene Argumentation ist gut nachvollziehbar und gut begründet. Die Diskussion der Forschung wird noch nicht intensiv genug geführt, wo sie aber stattfindet, gelingt die Aufgabe, sich zur Forschung kritisch zu verhalten, bereits gut. Kapitel 3.2 könnte noch in Unterkapitel unterteilt werden.
Wichtig: Bitte achten Sie auch auf korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung!
Als Grundregel gilt, dass jede Arbeit vor der Abgabe mehrfach Korrektur gelesen werden muss, idealiter auch von einer vom Verfasser verschiedenen Person. Als Verfasser sehen Sie nach einer gewissen Zeit keine Fehler mehr.
Hausarbeiten in der Germanistik müssen eine korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung aufweisen! Bitte beachten Sie dabei auch – weil dies ein häufiger Fehler ist – die geltenden Regeln zur Abtrennung von Infinitiven:
„Nach der Neuregelung grenzt man Infinitivgruppen immer ab, wenn sie mit um, ohne, statt, anstatt, außer oder als eingeleitet sind: Sie öffnet das Fenster, um zu lüften. Sie bot mir, ohne einen Augenblick zu zögern, ihre Hilfe an. Außerdem muss ein Komma gesetzt werden, wenn die Infinitivgruppe von einem Substantiv, einem Wort mit Platzhalterfunktion oder einem Verweiswort abhängt: Er wurde beim Versuch, den Tresor zu knacken, überrascht. Es macht mir Spaß, dir zu helfen. Sie hatte nicht damit gerechnet, den Job zu bekommen. Nur bei einem bloßen Infinitiv können in diesen Fällen die Kommas weggelassen werden, wenn keine Missverständnisse entstehen: Seine Lust(,) zu fliegen(,) hielt sich in Grenzen. Falls Missverständnisse möglich sind, sollte – wie früher – immer ein Komma gesetzt werden: Ich rate, ihm zu helfen (gegenüber: Ich rate ihm, zu helfen). In allen anderen Fällen kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Satzes deutlich zu machen.
Auch bei Partizip-, Adjektiv- und entsprechenden Wortgruppen kann man ein Komma setzen, um die Gliederung deutlich zu machen: Er kam(,) vor Anstrengung heftig keuchend(,) die Treppe herauf. Ganz in Decken verpackt(,) saß sie auf der Terrasse.“
[http://www.duden.de/deutsche_sprache/sprachwissen/rechtschreibung/neuregelung/zeichensetzung.php]
Kurz: Infinitive werden in der Regel mit Kommata abgetrennt!